Ihr Weg zum Kauf

Dieser Weg wird ein leichter sein

Es muss nicht immer alles kompliziert sein. Mit unserer Hilfe wird Ihr Immobilienkauf so stressfrei wie möglich.

Immobilie entdeckt

Sie haben eines unserer Objekte entdeckt und es lässt Ihnen keine 
Ruhe mehr? 
Herzklopfen? 

Super! 

 

Anfrage gesendet

Schicken Sie uns einfach eine Anfrage über das Online-Inserat oder über unsere Webseite mit allen notwendigen Daten.

Unser Versprechen: 
Sie bekommen von uns selbstveständlich keine Werbemails oder Werbeanrufe. 

Daten 
bestätigt 

Sollte es sich um ein provisionspflichtiges Angebot handeln, melden wir uns zunächst mit einer Info-Email bei Ihnen. Hierbei übersenden wir Ihnen eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular. 

Bitte lesen Sie alles aufmerksam durch. Dann benötigen wir eine kurze Antwort-Email von Ihnen, die wir Ihnen als Mustertext in der Email mitschicken. 

Warum? 

Das erklären wir Ihnen etwas weiter unten auf dieser Seite.


 

Exposé checken und verlieben

Alles bestätigt? Dann kann es jetzt los gehen. Sie erhalten von uns direkt das Exposé. Sollten Sie Fragen zum Objekt haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. 

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und melden uns noch am selben Tag.

 

Widerruf? Maklervertrag? 

Was bestätige ich da und kostet das was?

Erst einmal: Nein, keine Sorge. Unser Exposé kostet Sie selbstverständlich nichts. Auch ein Besichtigungstermin ist kostenfrei. Eine Provision wird grundsätzlich erst bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags über die Immobilie fällig. Wir möchten Ihnen hier in aller Kürze die Grundlagen des Maklergeschäfts erläutern, damit Sie maximale Transparenz erhalten.

Der Maklervertrag bzw. AGB:

Der Maklervertrag ist die Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Er wird sowohl zwischen dem Verkäufer und dem Makler, als auch zwischen einem Kaufinteressenten und dem Makler geschlossen. Erst auf dieser Basis kann ein Makler tätig werden, z.B. indem er ein Objekt vermarktet oder Maklerleistungen erbringt. Hierzu zählen u.a. das Exposé oder die Durchführung von Besichtigungsterminen. Der Maklervertrag mit dem Käufer bzw. Interessenten entsteht durch Übersendung eines Angebots in Form des Exposé mit deutlichem Hinweis auf die Provisionspflicht und der Höhe der Provision und die Annahme des Angebots durch den Interessenten durch die Forderung von Maklerleistungen.

Das Widerrufsrecht

Bei Abschluss eines Vertrags als Fernabsatzgeschäft (also z.B. im Internet oder am Telefon) räumt der Gesetzgeber dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Grundsätzlich ist der Makler verpflichtet Sie auf Ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. Dazu stellen wir Ihnen bei Zusendung des Exposé eine Widerrufsbelehrung zu. Nun haben Sie vierzehn Tage Zeit den Maklervertrag ohne Nennung von Gründen zu widerrufen. Dazu ist auch ein Musterformular für den Widerruf beigefügt. 

Der "Verzicht" auf das Widerrufsrecht

Ein Widerruf des Vertrags verpflichtet beide Seiten zur Rückgewährung der erbrachten Zahlungen und Leistungen. Die Übersendung des Exposé oder ein Besichtigungstermin kann jedoch nicht zurückgewährt werden. Das bedeutet, dass ein Makler die Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten müsste, um seine Leistungen zu erbringen, damit er diese nicht umsonst leistet. Das ist meistens nicht im Interesse des Kaufinteressenten. Für gewöhnlich möchte man sofort in das Exposé schauen und einen Besichtigungstermin zeitnah wahrnehmen. Das ist möglich. 
Dazu muss der Interessent den Makler ausdrücklich bitten schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig zu werden. Dies können Sie mit einer einfachen E-Mail erklären. In unserer E-Mail an Sie haben wir einen Mustertext formuliert, den Sie nur mit Ihren Daten ausfüllen müssen und an uns zurück senden. Auch das führt für Sie noch zu keinerlei Kosten. Sollten Sie kein Interesse an der Immobilie haben, so ist kein Widerruf notwendig. Eine Provision wird erst bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Immobilie fällig. Andere Makler nutzen hierfür aufwändige Registrierungsprozesse auf den Webseiten. Wir lösen es einfach per Mail.

Die Maklerprovision und das Teilungsprinzip der Provision

Seit dem 23.12.2020 ist das sog. "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Dieses regelt, dass nicht mehr der Käufer alleine eine Maklerprovision zu zahlen hat, sondern Verkäufer und Käufer zu gleichen Anteilen provisionspflichtig sind. Damit verschwindet die bis dahin übliche Handhabe, die gesamte Provision auf den Käufer abzuwälzen. Beide Parteien haben die Provision in gleicher Höhe zu leisten (Teilen).  

 

 

 

 

Und dann?
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